Ratonero Bodeguero Andaluz » Öffentlicher Bereich » Tierschutz: Deutschland, Spanien und anderswo » Genehmigung nach § 11 TSG

Mir ist durch einige Kommentare von anderer Stelle aufgefallen, dass viele Tierschützer wirklich nur ein sehr oberflächiges Wissen zum Thema „Verbringung von Haustieren nach Deutschland“ haben, wie z.B. mit dem Begriff Genehmigung.
Grundsätzlich brauch jeder, der einen Hund aus dem europäischen Ausland hier herholt einen EU-Pass (egal ob er den Hund behält oder weiter gibt). In diesen EU-Pass ist die Chip-Nummer des Tieres und die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen. Wobei ein besonderes Augenmerk auf die Tollwutimpfung gelegt wird und die muss mind. 21 Tage alt sein.
Davon ganz abgesehen braucht jeder der Hunde hier her bringt und sie nicht für sich behält eine Erlaubnis oder auch anders ausgedrückt eine Genehmigung nach § 11 TSG
Diese Genehmigung nach § 11 TSG, umfasst die Vermittlung, Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren.
Diese Genehmigung erteilt, nach gewissen Auflagen, dass Veterinäramt. Die Vereine die Haustiere nach Deutschland im Rahmen ihrer Tierschutzarbeit herholen, müssen registriert sein und auch beim Finanzamt gemeldet sein. Wenn sie anhand ihrer Buchhaltung nachweisen können, dass sie keine Gewinne erzielen und das ihr ganzes Streben und Arbeiten im Sinne ihrer Vereinssatzung ist können sie sich auch als Gemeinnützig einstufen lassen und brauchen keine Steuer bezahlen aber sie müssen ein Kassenbuch führen, das jeder Zeit unangemeldet geprüft werden kann.
Wenn jemand mehrere Hunde privat hier her holt und dies über Jahre, muss dies als Gewerbe anmelden und auch beim zuständigen Finanzamt muss man nach einer Steuernummer anfragen. Hinzu kommt dann aber auch die Genehmigung beim zuständigen Veterinäramt – was man auch als Privatperson machen kann und damit ist die Verbringung auch legal.
Es reicht mittlerweile aber auch nicht mehr aus nur diese Genehmigung zu haben. Die meisten Veterinärämter bestehen auch auf TRACES. Die Tierschützer in Spanien melden hierfür die Hunde und Katzen über diese europäische Zentraldatenbank an und es wird u.a. erfragt, wann welches Tier von woher wohin gehen wird.
Bevor das Tier auf die Reise geht muss ein Tierarzt noch mal drauf gesehen haben und es genügt nicht der TA der den Hund oder die Katze mal vor 3 Wochen geimpft hatte. Mit diesen TRACES will man auch bei einer Einschleppung einer ansteckenden Krankheit schnell und sicher wissen woher das Tier kam, mit welchen Tieren es verreist ist und wo die einzelnen Tiere hin gegangen ist.
Sollte ein Hund oder Katze ohne Genehmigung (siehe oben) und ohne TRACES nach Deutschland kommen und dieser dann eine ansteckende Krankheit gehabt haben und es zu einer Ausbreitung einer Seuche dadurch kommt, sind alle beteiligten Personen für den Schaden auch persönlich Haftbar.
Dies betrifft niemanden, der seinen eigenen Hund aus dem Urlaub im Gepäck mitbringt, wenn er rechtzeitig gechipt, geimpft und mit E-Pass einreist.
ich hätte noch eine frage: müssen die tiere ein bestimmtes alter haben, bevor man sie nach deutschland bringen darf? oder kann man auch welpen mit dem flugzeug mitnehmen (natürlich mit dem nötigen EU-pass)?

Welpen dürfen, mit einer Sondergenehmigung zusammen mit der Mutter, unter Einhaltung der nötigen Einreisebestimmungen auch unter 4 Monaten einreisen!
Alleine dürfen Welpen erst ab einem Alter von 4 Monaten einreisen!
Danke!

Altes Thema - Neu Aufgewärmt:
Auszug aus einen Schreiben, vom Webmaster Tiervermittlung.de dass die eingetragenen Tierschutzvereine vor ein paar Wochen bekommen haben:
Liebe Tierfreunde,
am 1. August 2014 treten für den Auslandstierschutz neue gesetzliche Regelungen in Kraft (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 5 und § 21 Absatz 4a TierSchG).
Auch für Hundeschulen, Hundetrainer und Tierpsychologen wird es ab dem 1. August 2014 neue Regelungen im Tierschutzgesetz geben (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 8 und § 21 Absatz 4b TierSchG).
Zukünftig müssen Tierschutzorganisationen und selbständig/eigenverantwortlich tätige Pflegestellen eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) beantragen, wenn diese Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen oder solche Tiere vermitteln.
So genannter Auslandstierschutz wird also erlaubnispflichtig.
Tierschutzorganisationen und selbständig tätige Pflegestellen müssen für die Einfuhr von Hunden aus dem Ausland und für die Vermittlung dieser Hunde in Deutschland ab dem 1. August 2014 zahlreiche Voraussetzungen erfüllen.
Ob man mit der Tiervermittlung Geld verdient (Gewinnerzielungsabsicht) oder ob man die Tiere nur gegen eine Schutzgebühr oder eine andere Gegenleistung an neue Besitzer abgibt, spielt keine Rolle.
Auch der Arbeitskreis Kleintiere der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. vertritt die klare Auffassung, dass private Pflegestellen der Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz unterliegen (siehe TVT, Merkblatt 113 vom Oktober 2012, Seite 4).
Eine Voraussetzung wird zukünftig sein, dass die verantwortliche Person des Vereines oder die selbständig arbeitende Pflegestelle „sachkundig“ ist.
Dazu gehören unter anderem fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten über Rechtsvorschriften, Impfungen, Infektionskrankheiten durch Viren und Bakterien sowie über Parasiten (z.B. Milben, Flöhe, Pilze, Zecken, Mücken und Würmer bzw. so genannte Mittelmeerkrankheiten).
.... .... .....
Übrigens: Wer ab dem 1. August 2014 als Tierschutzorganisation ohne die erforderliche Erlaubnis Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringt, als selbständig arbeitende Pflegestelle oder Privatperson Hunde aus dem Ausland gegen eine Schutzgebühr an neue Besitzer vermittelt ... macht sich strafbar (siehe § 18 Absatz 1 Nr. 20 Tierschutzgesetz).
Die für uns tätigen Pflegestellen brauchen sich keine Sorgen zu machen, da wir vom Vorstand diesen Sachkundenachweis ab diesen Zeitpunkt haben werden ....
Leider werden immer noch, überall viel zu kleine Welpen unter 4 Monaten angeboten und die Leute die sich solche Zwerge anschaffen machen sich keinen Kopf, dass sie bei Erwerb ein Tier in Händen haben, dass noch nicht geimpft werden konnte und somit illegal ins Land gekommen ist ... aber bei ganz kleinen Welpen setzt bei dein meisten der Verstand aus ... sonst wäre das ganze Elend mit diesen Welpen-Handel nicht vorhanden.
Ich bekomme dann von solchen Menschen zu hören, warum den die Welpen so alt sind, die wir in der Vermittlung haben ... weil wir uns an den gesetzlichen Vorschriften von Anfang an gehalten haben ...

Ja, da wird im Moment echt viel "Panik" verbreitet! Bei dem einen oder anderen vermute ich da ein bischen Eigeninteresse (Anbieter von Sachkundeseminaren)!
Habe da auch ein bischen recherchiert und Monika hat vollkommen Recht! Soweit ein Verein über sachkundige (Vorstands)Mitglieder verfügt, braucht bei den Vereinspflegestellen keine "operative" Hektik oder Panik auszubrechen!
Bei BiN ist und wird alles vorschriftsmäßig geregelt!
LG Ralf und der vorschriftsmäßig geprüfte Begleit-Bambú

Zum Thema
Sachkundenachweis nach §11 gibt es in der aktuellen Hundezeitschrift WUFF den Artikel
Willkommen in Absurdistan - Das Chaos um den § 11 für Hundetrainer
Ich habe z.Zt. tierisch Lust denen zu schreiben, wie Absurd erst diese Seminare für Vorständen von Tierschutzvereinen sind, weil in 5 Tagen Kurs wird das Thema Tierschutz und Verbringung von Haustieren z.B. hier in der Landwirtschaftskammer NRW gerade mal 2 Stunden überaus oberflächlich angeschnitten.
Ein überaus treffende Feststellung aus den Artikel
Haben Sie mal den Lehrer Ihrer Kinder gefragt, ob er Sie bezüglich der Ernährung des Nachwuchses,
zu Kinderkrankheiten oder zu Gesetzestexten beraten kann? Nein? Dann sollten Sie das schleunigst tun,
denn der Hundetrainer muss all das in Zukunft wissen, um als sachkundig zu gelten.

Das ist schlichtweg Behördenwillkür.
Mir tut es für viele Hundetrainer unheimlich leid.
Es erwischt - wie immer - oftmals die Falschen.

Habt ihr das Urteil des Amtsgerichtes Lüneburg gelesen? Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens?
Ich müsste es suchen, aber vielleicht hat es jemand parat?
Dort wurde vom Amtsgericht zumindest die Rechtswidrigkeit festgestellt, dass nur die drei "berechtigen Stellen" diesen Sachkundenachweis abnehmen können...
Ein, wenn auch kleiner, Schritt in die richtige Richtung- wie ich finde...
Was regt Ihr Euch den eigentlich auf? Wer brauch schon eine sinnvolle Regelung des Tierschutzes? Oder vielleicht gar ein einheitliches Tierschutzgesetz, vielleicht sogar europaweit?
Wir müssen die wirklich wichtigen Dinge anpacken: eine europäische Verordnung über den zulässigen Krümmungsgrad von Bananen und Salatgurken war meiner Meinung nach längst überfällig, auch sollten wir die Spanier tatkrätigst unterstützen, dass ihr Stierkampf endlich Weltkulturerbe wird!

Ja, Tanja. Ich habe von dem Urteil gelesen und die Anwälte und diversen Gruppierungen beschäftigen sich schon fleißig damit.
Das Problem für den einzelnen Hundetrainer ist aber, dass er, wenn er keine Rechtsschutzversicherung oder entsprechendes Kleingeld hat, nur abwarten kann. Und das Abwarten sieht dann meist leider so aus, dass das Kleinstgewerbe abgemeldet werden muss.

Tut mir Leid, das Mitleid für die Hundeschulenbetreiber kann ich nicht ganz teilen.
Denn ich behaupte mal, dass mindestens 50% aller Hundeschulen von Leuten geführt werden, die sich nicht mal in allgemeiner "Hundekunde" ausreichend fortgebildet haben. Allein in unserer kleinen Stadt (20.000 Einwohner) sind fünf Hundeschulen nur aus dem Grund entstanden, weil die ehemaligen Trainerinnen eines Hundesportvereins mit den Vereinsstatuten nicht mehr klar kamen und sich dachten dass sie diese "Mark" auch in die eigene Tasche stecken können. Im Schnitt werden dann für 10 Stunden auf dem Übungsgelände schon mal über 100 € genommen. Eine dieser Frauen hat sich ihre hausgemachte Philosophie nun sogar ver-ge-Copyrightet und bildet für über 2000 € Trainer aus, die auch nach ihrer Philosophie arbeiten dürfen, womöglich noch mit einer prozentualen Beteiligung für den Oberguru. ( Machen Rütter und Co ja schließlich auch....)
Will also sagen, dass die meisten von Ihnen ohne viel Sachkunde bisher auch ganz gut Geld verdienen konnten.
Wobei ich nicht ausdrücklich sagen möchte, dass das was sie machen, schlecht ist.
Bevor Ihr mich teert und federt- der Umgang mancher Behörde mit dem §11 ist natürlich unter aller Kanone, solange es dazu keine Durchführungsbestimmungen gibt.
Aber ich mag es einfach nicht glauben, dass deswegen auch nur eine Hundeschule schließen muss.
Tut mir leid, dann läuft irgendwas wirtschaftlich falsch.
Ich denke auch, dass der Kurs, den Monika besucht hat, absoluter Unsinn ist, aber bevor unser Verein seine Arbeit nicht mehr machen kann, hat Moni sich dieser Sache ausgesetzt und in den sauren Apfel gebissen.
Dafür auch hier nochmal: Herzlichen Dank!!!!

Natürlich gibt es viele schwarze Schafe. Das ist keine Frage.
Diese schwarzen Schafe sind es dann aber (leider) auch, die das Geld für die teuren Kurse sofort parat haben und ihre Genehmigung erhalten.
...
Ich habe in meinem Umkreis eine liebe mit viel Herz engagierte Trainerin, die jetzt aufhören musste aufgrund dieser Willkür.
Auch ich habe eine zeitlang mit ihr trainiert.
Ein Großteil der Berliner Truppe kennt sie und einige vertrauen ihr ihre Bodis an. Von ihr weiß ich, dass sich wirklich einige zusammengefunden haben, die jetzt hoffen und kämpfen. Da geht manches Mal ein Lebenswerk kaputt.
Leider ist es in der Tat so, dass Hundeausbildung ein sehr harter Job ist. Langwierig und mit äußerst schwierigen Kunden!
Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man leichter ein Kind zur Betreuung oder Erziehung "angedreht" bekommt, als einen Hund!
Die, die also wirklich ordentlich ihren Job machen, die können eben nicht 10 Hunde am Tag "arbeiten"... und die trifft es mit Sicherheit so, dass sie u.U. ihre "Hundeschule" schließen können... oder das ganze dann dunkelgrau bis schwarz weiter gemacht werden muss...
Wie sieht es aus mit Hundesittern, gilt das für die auch? Habe mich nicht weiter damit befasst... aber bei so schwachsinnigen Regeln und Einfällen kommen meist noch mehr schwachsinnige Hintertürchen und Nebeneingänge auf der anderen Seite zustande und DAMIT hat der Normalmensch dann erst richtig Probleme...
Die meisten Hundetrainer, Hundeschulen etc. sind aus einer gutgemeinten Laune heraus entstanden, davon bin ich überzeugt... und wenn ich diese "Trainer" dann mit Hunden oder Besitzern "arbeiten" sehe, wird mir speiübel... Und nicht jeder, der ein Buch gelesen hat, oder einen Kurs besucht hat, leistet gute Arbeit, das ist im Hundebereich genauso wie unter Frisören, Handwerkern oder Autowerkstätten...
ABER die müssen nichts über den netten § 11 TSG wissen...
... oder gibt es auch ein z.B. Autoschutzgesetz, nach dem man über die Aufzucht von Reifen, Muttern und Schrauben Bescheid wissen muss und wann die das letzte Mal entwurmt wurden???

Tja, ich besitze seit 2004 meinen Trainerschein für's ehrenamtliche Training beim swhv, der ja dem VDH unterliegt. Auffrischung alle 2 Jahre, Fortbildung, Seminare, mind. 2x die Woche stehe ich auf dem Platz und bilde aus buzw. gebe Tips zur Erziehung, weil viele den Unterschied zwischen der sportlichen Arbeit und Ausbildung und der grundlegenden Erziehung gar nicht kennen.
Da ich das neben dem Ehrenamt im Verein auch privat mache (und somit versuche Erziehung und Ausbildung zu trennen), musste ich ebenfalls anreiten und die Prüfung vor dem Vet Amt ablegen.
Die konnten auch nicht verstehen, warum all die Sachen die ich vom VDH anerkannt habe und durch jahrelange praktische Tätigkeit im Verein und mit abgelegten Prüfungen mit meinen Hunden beweisen hab, für den §11 nicht anerkannt werden.
Tja, also Kohle abgedrückt und jetzt auch offiziell anerkannt mit Genehmigung des VetAmt

Frei nach Asterix: Die spinnen, die Behörden!

Sorry, ich muss meinem Unmut mal Luft machen.
Gerade bekomme ich einen Welpen vorgestellt zwecks Hundeschule etc.
Wie immer quetsche ich die Leute ein wenig aus und wie so oft rollen sich mir die Fussnägel hoch.
Geboren Ende Januar in Spanien, gestern abend eingeflogen, heute bei den neuen Besitzern. Junges frisch verliebtes Paar, ein Kind bei ihm aus einer gescheiterten Beziehung. Arbeit ab und an nach Belieben, aber nix Festes. Keinerlei Hundeerfahrung.
Mietwohnung in der Innenstadt ohne direkten Platz wo man mal "auf die Schnelle" rauskann.
Hallo an alle meine Vorurteile, ihr werdet mal wieder bestätigt
Ich hab mal gerechnet. Ein Welpe mit dem Geburtstdatum hätte frühestens mit 12 Wochen die TW-Impfungen bekommen dürfen und dann noch die Zeit bis zur Entwicklung des Impfschutzes und also frühestens Ende April einreisen dürfen.
Oder gilt das neue Gesetzt nicht für Tierschutzhunde?
Welpen dürfen frühstens mit 15 Wochen einreisen (aus best. Ländern erst mit 7 Monaten).
siehe hier:
https://www.tasso.net/Tierschutz/News/Ne...-Tollwutimpfung

Hallo Dani
Kann deinen Unmut verstehen ... bekomme ich auch immer mit und Leute die mir sagen, warum den unsere Welpen alle SO ALT sind bis sie nach Deutschland kommen
Ich habe deinen Beitrag hier in das bestehende Thema verschoben .... weil es hier auch schon mal Thema war.